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Gebühren für DGM-Daten

Die DGM-Daten liefern wir Ihnen für folgende Grundgebühren pro qkm Landschaftsfläche. Grundlage ist die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen, pro Auftrag wird eine Mindestgebühr von 50,00 € berechnet:

DGM5 (10-m-Gitter)

mit Strukturinformationen

ohne Strukturinformationen

für den 1. bis 500. qkm

30,00 €

20,00 €

für den 501. bis 5 000. qkm

15,00 €

10,00 €

für den 5 001. bis 25 000. qkm

7,50 €

5,00 €

über 25 000 qkm

3,75 €

2,50 €

Landesweite Abgabe

288.000,00 €

192.000,00 €

DGM25 (25-m-Gitter)

ohne Strukturinformationen

für den 1. bis 500. qkm

4,00 €

für den 501. bis 5 000. qkm

2,00 €

für den 5 001. bis 25 000. qkm

1,00 €

über 25 000. qkm

0,50 €

Landesweite Abgabe

38.400,00 €

DGM50 (50-m-Gitter)

ohne Strukturinformationen

für den 1. bis 500. qkm

1,00 €

für den 501. bis 5 000. qkm

0,50 €

für den 5 001. bis 25 000. qkm

0,25 €

über 25 000 qkm

0,125 €

Landesweite Abgabe

9.600,00 €

Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Datenverarbeitungsplätze (DV-Arbeitsplätze), an denen die Daten genutzt werden.

Die Grundgebühren sind mit folgenden Faktoren zu multiplizieren:

Anzahl der DV-Arbeitsplätze

Faktor

1 bis 5

1,0

6 bis 20

1,5

21 bis 100

2,0

mehr als 100

2,1 bis 4,0

Behörden des Landes, kommunale Körperschaften, Wasser- und Bodenverbände, sowie andere Stellen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen (§ 5 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 NVermG) erhalten für eigene nichtwirtschaftliche Zwecke bereitgestellte Angaben des amtlichen Vermessungswesens und Standardpräsentationen gegen Erstattung lediglich des Aufwandes für die jeweilige Bereitstellung (Bereitstellungsaufwand).

Bitte beachten Sie unsere Verwendungs- und Geschäftsbedingungen.

Kommen Sie mit uns ins Gespräch!

DGM-Daten erhalten Sie beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN)

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