Vermessungs- und Katasterverwaltung Niedersachsen
Bedingungen für die Verwendung von
Angaben und Präsentationen des amtlichen Vermessungswesens
(Verwendungs- und Geschäftsbedingungen)
Angaben und Präsentationen des amtlichen Vermessungswesens, im Folgenden Daten genannt, sind geschützt durch das Niedersächsische Gesetz über das amtliche Vermessungswesen (NVermG) sowie durch das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) in der jeweils gültigen Fassung. Personenbezogene Daten sind durch das Niedersächsische Datenschutzgesetz (NDSG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in der jeweils gültigen Fassung geschützt. Die Nutzerdaten werden in Übereinstimmung mit dem NDSG verarbeitet. Voraussetzung für jede Form der Verwendung der Daten ist ihr rechtmäßiger Besitz durch den Nutzer. Für die Verwendung der Daten gelten diese Verwendungsbedingungen.
1 Interne Verwendung der Daten1.1 Der Nutzer ist berechtigt, die bereit gestellten Daten auf einer vereinbarten Anzahl von DV-Arbeitsplätzen intern zu verwenden. Nicht zum internen Bereich gehören verbundene Unternehmen, Lizenznehmer und nachgeordnete Stellen des Nutzers. Bei niedersächsischen Landesbehörden (auch Hochschulen) sowie bei Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreisen gilt das Recht zur Verwendung im internen Bereich nur für die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben des eigenen oder des übertragenen Wirkungskreises. Diese Regelung gilt auch für andere Nutzer, denen durch Rechtsvorschrift öffentliche Aufgaben übertragen worden sind.
1.2 „Verwenden" ist jedes dauerhafte oder vorübergehende Laden, Anzeigen, Übertragen oder Speichern der Daten zum Zwecke der Verarbeitung einschließlich der Umarbeitung (z. B. Generalisierung, thematische Erweiterung oder Gestaltung). In allen anderen Fällen erfordert die Verwendung der Daten die schriftliche Zustimmung der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung (VKV). Der Nutzer ist ohne Erlaubnis nicht berechtigt, die hier genannten Rechte auf Dritte zu übertragen oder Dritten entsprechende Verwendungsrechte einzuräumen, oder die Daten außer zur Bearbeitung durch einen Auftragnehmer (siehe Nr. 4) an Dritte weiterzugeben.
Die öffentliche Wiedergabe von Geobasisdaten ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Jeder Nutzer darf die Daten auf Ausstellungen und dergleichen, an denen er als Aussteller teilnimmt, präsentieren. Kommunale Körperschaften dürfen Daten untrennbar verknüpft mit eigenen thematischen Eintragungen präsentieren; dabei müssen die thematischen Eintragungen die Geobasisdaten derart überlagern, dass eine eigenständige Verwendung der Geobasisdaten nicht möglich ist. Diese Genehmigungen gelten nicht für personenbezogene Eigentumsangaben. Bei Verwendung von Präsentationen der Liegenschaftskarte sind die Flurstücksnummern und die Darstellung der Grenzmarken auszublenden.
2.1 Vervielfältigung und Verbreitung analoger Darstellungen
Aus den Daten abgeleitete analoge, mit thematischen Informationen des Nutzers versehene Darstellungen, dürfen bis zu einer Auflagenhöhe von max. 100 Exemplaren pro thematischer Anwendung für nicht wirtschaftliche Zwecke veröffentlicht werden (kostenlos oder gegen eine Schutzgebühr), wobei dem Nutzer die Beweislast für das Vorliegen und Einhalten der vorgenannten Voraussetzungen obliegt. Dies gilt nicht für personenbezogene Eigentumsangaben. Von jeder Veröffentlichung ist der VKV auf Anforderung ein Belegexemplar kostenfrei zu übersenden.
2.2 Öffentliche Wiedergabe im Internet
Web-Mapping-Dienste oder diesen ähnliche Darstellungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Für vorgesehene Präsentationen auf unentgeltlich zugänglichen Internetseiten (Websites) bis zu einem Gesamtumfang von 1024 x 768 Pixeln gilt die Genehmigung mit dem rechtmäßigen Erwerb der Daten als erteilt. Dies gilt nicht für personenbezogene Eigentumsangaben.
2.3 Zustimmungs- und gebührenpflichtige Verwendung
Jede wirtschaftliche oder sonstige über den Umfang der zustimmungsfreien öffentlichen Wiedergabe der Daten hinausgehende Verwendung bedarf der schriftlichen Zustimmung der VKV und ist gebührenpflichtig. In begründeten Einzelfällen kann die VKV die grundsätzlich zustimmungsfreie öffentliche Wiedergabe untersagen.
3 Schutz gegen widerrechtliche Verwendung der Daten
3.1 Der Nutzer verpflichtet sich, Veröffentlichungen mit dem Quellenvermerk zu versehen:
Bei Darstellungen im Format kleiner als DIN A5 genügt die Bildmarke. Das Logo steht im Internet unter www.lgln.niedersachsen.de zur Verfügung.
Eine Internetpräsentation hat zudem einen deutlich sichtbaren und in angemessener Größe gestalteten Link auf die Homepage des LGLN (www.lgln.niedersachsen.de) zu enthalten.
3.2 Der Nutzer verpflichtet sich, die Daten ohne Zustimmung der VKV weder im Original noch in Form von vollständigen oder teilweisen Kopien Dritten zugänglich zu machen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die bei ihm Beschäftigten die Daten weder für ihre eigenen Zwecke verwenden noch Dritten zugänglich machen. Der Nutzer hat der VKV auf Verlangen Auskunft über die getroffenen Maßnahmen zu geben.
3.3 Wer Daten unbefugt vervielfältigt oder verbreitet, macht sich strafbar und handelt ordnungswidrig. Außerdem haftet der Nutzer für alle Schäden, die dem Land Niedersachsen aus der Nichtbeachtung der Verwendungsbedingungen entstehen. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung seiner Pflichten kann die VKV dem Nutzer das Nutzungsrecht fristlos kündigen.
4 Bearbeitung durch Auftragnehmer
Beauftragt der Nutzer mit der Bearbeitung der Daten einen Auftragnehmer, so hat er diesen zu verpflichten, diese Verwendungsbedingungen einzuhalten. Außerdem hat der Nutzer den Auftragnehmer zu verpflichten, die Daten - auch Zwischenprodukte oder -leistungen - nach Auftragsabwicklung zu löschen. Über die vollständige Löschung hat der Auftragnehmer gegenüber dem Nutzer eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die der VKV auf Anforderung zur Verfügung zu stellen ist. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist sicherzustellen. Zugangsdaten zu Diensten dürfen Auftragnehmern nicht zugänglich gemacht werden.
5 Gebühren und Entgelte
Der Nutzer hat für die Bereitstellung und Verwendung der Daten Gebühren nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (Amtsprodukte) oder Entgelte nach dem Preisverzeichnis der VKV (Marktprodukte) in der jeweils gültigen Fassung zu entrichten. Nach dem Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG) sind sämtliche in der Kostenordnung aufgeführten Gebühren sowie sämtliche im Preisverzeichnis aufgeführten Preise (inklusive Mehrwertsteuer) verbindlich für Endabnehmer, soweit Bücher im Sinne des BuchPrG betroffen sind.
6 Gewährleistung
Die VKV führt die Daten mit der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe erforderlichen Sorgfalt. Sie übernimmt jedoch keine Garantie für die Verfügbarkeit der Daten sowie für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Inhalts dieser Daten.
7 Für Marktprodukte gilt ergänzend Folgendes:
7.1 Haftung/Gewährleistung
Für Sach- und Vermögensschäden, die durch die Nutzung der Marktprodukte entstehen, haftet die VKV nur bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verursachung oder einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihre Beschäftigten. Schadensersatz für Sachmängel kann nur verlangt werden, wenn der Nutzer den Mangel innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Daten angezeigt hat. Die übrigen Mängelrechte stehen dem Nutzer bei einer Reklamation innerhalb von 24 Monaten nach Erhalt der Daten zu. Ansprüche nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte werden nicht ausgeschlossen.
7.2 Eigentumsvorbehalt
Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der VKV.
7.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzer werden nicht anerkannt.
7.4 Widerrufsrecht
Einem Verbraucher steht gemäß § 312d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die eine Bestellung zu einem Zweck aufgibt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer sonstigen selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Kein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312d Abs. 4 BGB, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Hierunter fallen insbesondere Ausdrucke, Plots oder nach Kundenanforderungen bereitgestellte Daten.
Bei einem Widerruf hat ggf. (siehe unter Widerrufsfolgen) der Nutzer die Kosten der Rücksendung der gelieferten Waren zu tragen.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Bei einem Fernabsatzvertrag können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform,
a) bei schriftlich abzuschließenden Verträgen jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist,
b) bei Fernabsatzverträgen (§ 312b Abs. 1 Satz 1 BGB) jedoch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) und
aa) bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren auch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) oder
bb) bei Fernabsatzverträgen über die Erbringung von Dienstleistungen auch nicht vor Vertragsschluss und
c) bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312e Abs. 1 Satz 1 BGB) jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen
Podbielskistraße 331
30659 Hannover
Telefax: 0511 64609-165
E-Mail: vertrieb-lgn@lgln.niedersachsen.de.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.
Ihre VKV
Stand: 15. Juni 2011