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Frequently Asked Questions (FAQ)

Das AFIS®-ALKIS®-ATKIS®-Projekt

Was ist AFIS&®-ALKIS®-ATKIS®?

AFIS®-ALKIS®-ATKIS® steht für das integrierte Konzept der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) zur Führung der Geobasisdaten des amtlichen Vermessungswesens. Geführt werden dabei in

  • dem Amtlichen Festpunktinformationssystem (AFIS®)
    Geobasisdaten für den geodätischen Raumbezug (Inhalt: Lage-, Höhen- und Schwerefestpunkte, Referenzstationspunkte u. a.),
  • dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®)
    Geobasisdaten zur Beschreibung der Liegenschaften (Inhalt: Flurstücke, Gebäude, Eigentumsangaben u. a.) einschließlich der Hinweise auf öffentlich-rechtliche Festlegungen und der Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung und
  • dem Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystem (ATKIS®)
    Geobasisdaten zur Beschreibung der Topografie der Erdoberfläche (Inhalt: Straßen- und Schie-nennetz, Gewässer, Nutzungsflächen, kommunale Gebietseinheiten, Relief u. a.).

Wann wird AFIS®-ALKIS®-ATKIS® eingeführt?

Die Niedersächsische Vermessungs- und Katasterverwaltung plant folgende Vorgehensweise für die Überführung in das AFIS®-ALKIS®-ATKIS®-Datenmodell:

  • Die Migration der Daten des Liegenschaftskatasters (ALKIS®) und des Landesbezugssystems (AFIS®) soll ab 2009 erfolgen.
  • Die geotopografischen Datenbestände (ATKIS®) sollen ebenfalls ab 2009 migriert werden.

Wer ist Ansprechpartner für Fragen rund um AFIS®-ALKIS®-ATKIS® und das neue Lagebezugssystem?

Die Service- und Beratungsstelle (SuB) bei der LGN informiert über aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit dem AFIS®-ALKIS®-ATKIS®-Projekt und unterstützt beim Wechsel des Lagebezugssystems. Die SuB ist erreichbar unter der Telefonnummer 0511 64609-500 oder per E-Mail an sub@lgn.niedersachsen.de.

Wo bekomme ich außer bei der Service- und Beratungsstelle bei der LGN noch Hilfe?

Durch die Einrichtung der Service- und Beratungsstelle (SuB) bei der LGN ist eine zentrale Anlaufstelle für Fragen im Zusammenhang mit dem AFIS®-ALKIS®-ATKIS®-Projekt und dem Bezugssystemwechsel geschaffen worden, in der Sie bestmöglich beraten werden. Die SuB ist unter der E-Mail-Adresse sub@lgn.niedersachsen.de sowie der Telefonnummer 0511 64609-500 erreichbar.

Wann und wo gibt es Informationsveranstaltungen oder Fortbildungen zum AFIS®-ALKIS®-ATKIS®-Projekt und dem Wechsel des Lagebezugssystems?

Nachdem erste Erfahrungen mit der Migration in den Pilotämtern Syke und Braunschweig gesammelt wurden, können weitere Informationsveranstaltungen und Seminare durchgeführt werden. Ein genauer Zeitpunkt steht im Moment jedoch nicht fest.

Wie werden Daten aus dem AFIS®, dem ALKIS® und dem ATKIS® nach ihrer Einführung bereitgestellt? Was ist das NBA-Verfahren?

Die bisherige Bereitstellung aus dem Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB), der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) und dem heutigen ATKIS® wird von der Auskunft, dem Austausch digitaler Daten über die Normbasierte Austauschschnittstelle (NAS) und den Geodiensten, konform zur Geodateninfrastruktur Niedersachsen (GDI-NI), abgelöst. Dieses Bereitstellungskonzept wird im Folgenden näher erläutert.

Die Auskunft erfolgt aus dem AFIS® und dem ALKIS®. Dazu wird die Software 3A Web der Firma AED-SICAD eingesetzt. Mit ihrer Hilfe werden definierte Produkte webbasiert bereitgestellt. 3A Web ALKIS wird das Internet/Intranet-basierte Auskunftssystem Liegenschaftskataster (InterASL) ablösen. Funktionalitäten für die verteilte Benutzerverwaltung (Zuweisung unterschiedlicher Rechte und Rollen für Nutzer durch definierte Stellen) und die interne Abrechnung sind auch in 3A Web erhalten.

Die Auskunft geschieht über einen zentral gehaltenen Zweitdatenbestand, der intern über das im Folgenden beschriebene Verfahren der Nutzerbezogenen Bestandsdatenaktualisierung (NBA) tagesaktuell gehalten wird. Auf diesen Zweitdatenbestand greifen alle internen und externen Nutzer zu.

Der Austausch digitaler Daten erfolgt für AFIS®, ALKIS® und ATKIS® einheitlich über die NAS. Sie ersetzt die Einheitliche Datenbankschnittstelle (EDBS) und die Ausprägungen der Workdatei Liegenschaftsbuch Datengewinnung (WLDG). Die Beschreibung der NAS selbst ist in der Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens (GeoInfoDok) zu finden. Der fachliche Inhalt der NAS in Niedersachsen wird in der Geobasis Niedersachsen (Geobasis NI) beschrieben.

Für den wiederkehrenden Datenaustausch mit unterschiedlichen Nutzern wurde auf der NAS das NBA-Verfahren aufgesetzt. Es ist der Nachfolger des Beziehersekundärnachweis-Verfahrens (BZSN-Verfahren). Das NBA-Verfahren übermittelt

• Änderungsdaten (kontinuierlich oder fortführungsfallbezogen) oder
• Differenzdaten (stichtagsbezogen).

Das NBA-Verfahren wird über die Versionierung, d. h. die Führung eines Lebenszeitintervalls der Objekte, realisiert. So werden bei der kontinuierlichen, fortführungsfallbezogenen Datenabgabe (Änderungsdaten) alle Versionen der Objekte verarbeitet, die sich bezogen auf ein Zeitintervall für die Abgabe qualifizieren. Bei der stichtagsbezogenen Datenabgabe (Differenzdaten) wird jeweils nur die jüngste oder letzte Version verarbeitet, deren Entstehungs- bzw. Untergangszeit im interessierenden Zeitintervall liegt. Das betrachtete Zeitintervall erstreckt sich jeweils von der letzten Datenabgabe bis maximal zur Gegenwart.

Die Bereitstellung über Auskunft und NBA-Verfahren wird im Rahmen des Aufbaus der Geodateninfrastruktur Niedersachsen (GDI-NI) verstärkt um standardisierte Geodienste ergänzt. Diese sind fundamentaler Bestandteil der Richtlinie 2007/2/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 14.03.2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (Infrastructure for Spatial Information in Europe, INSPIRE). Mit der Einführung von AFIS®-ALKIS®-ATKIS® (AAA) werden die Geobasisdaten diesbezüglich bereits zukunftsorientiert aufgestellt.

Die VKV sieht zunächst standardisierte Geodienste für Rasterdaten über Web Map Service (WMS) und für Vektordaten über Web Feature Service (WFS) vor. Mit dem VKV-Mapservice wird bereits ein WMS angeboten, der dem WMS-Standard des Open Geospatial Consortiums (OGC) in der Version 1.1.1 entspricht. Die weitere Bereitstellung der Geobasisdaten wird im Gleichklang mit der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie erfolgen.

In allen Fragen steht die Service- und Beratungsstelle für AAA/ETRS89/UTM bei der LGN als Ansprechpartner zur Verfügung.

Wie erhalten Teilnehmer des Beziehersekundärnachweis-Verfahrens (BZSN-Verfahren) zukünftig aktuelle Daten?

Auf der Normbasierten Austauschschnittstelle (NAS) wurde das Verfahren der Nutzerbezogenen Bestandsdatenaktualisierung (NBA-Verfahren) aufgesetzt. Es ersetzt nach der Einführung von AFIS®-ALKIS®-ATKIS® das BZSN-Verfahren.

Mit dem NBA-Verfahren übermittelt die Niedersächsische Vermessungs- und Katasterverwaltung (VKV)

• Änderungsdaten (kontinuierlich oder fortführungsfallbezogen) oder
• Differenzdaten (stichtagsbezogen).

Das NBA-Verfahren wird über die Versionierung, d. h. die Führung eines Lebenszeitintervalls der Objekte, realisiert. So werden bei der kontinuierlichen, fortführungsfallbezogenen Datenabgabe (Änderungsdaten) alle Versionen der Objekte verarbeitet, die sich bezogen auf ein Zeitintervall für die Abgabe qualifizieren. Bei der stichtagsbezogenen Datenabgabe (Differenzdaten) wird jeweils nur die jüngste oder letzte Version einbezogen, deren Entstehungs- bzw. Untergangszeit im interessierenden Zeitintervall liegt. Das betrachtete Zeitintervall erstreckt sich jeweils von der letzten Datenabgabe bis maximal zur Gegenwart.

Um den Übergang von der Einheitlichen Datenbankschnittstelle (EDBS) und den Ausprägungen der Workdatei Liegenschaftsbuch Datengewinnung (WLDG) sicherzustellen, wird die VKV bilaterale Absprachen mit den Nutzern treffen. Darüber hinaus erfolgt eine kostenlose Neuausstattung mit den jeweiligen Daten.

Eine weitere Möglichkeit, aktuelle Geobasisdaten zu beziehen, sind webbasierte, standardisierte Geodienste. Im Rahmen des Aufbaus der Geodateninfrastruktur Niedersachsen (GDI-NI) wird die VKV künftig verstärkt solche Dienste anbieten. Mit dem VKV-Mapservice stellt die VKV bereits einen Web Map Service (WMS) für Rasterdaten der Topographischen Karten aller Maßstäbe bis zur Amtlichen Präsentationsgraphik im Maßstab 1:2500 und den Digitalen Orthophotos zur Verfügung. Vorgesehen ist auch die Einrichtung eines Web Feature Service (WFS) für Vektordaten. So kann voraussichtlich die regelmäßige Datenlieferung über das NBA-Verfahren für viele Nutzer entfallen.

In allen Fragen steht die Service- und Beratungsstelle für AAA/ETRS89/UTM bei der LGN als Ansprechpartner zur Verfügung.

Wird es eine Rückmigration in die alten Datenformate geben?

Für AFIS® und ATKIS® schließt die Niedersächsische Vermessungs- und Katasterverwaltung (VKV) die Rückmigration aus. Als Serviceangebot bietet die VKV nach der Einführung von ALKIS® zeitlich begrenzt die Rückmigration der Daten in das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) und die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) an.

In Bezug auf das ALB besteht die Möglichkeit der Rückmigration in die Ausgabeformate Workdatei Liegenschaftsbuch Datengewinnung mit Entschlüsselungen (WLDGE), Workdatei Liegenschaftsbuch Datengewinnung Grundbuch (WLDGGB) und Workdatei Liegenschaftsbuch Datengewinnung (WLDG). Übergangsweise benötigen die Steuerverwaltung (WLDG) und die Grundbuchverwaltung (WLDGGB) die Rückmigration.

Für die ALK ist die Rückmigration in verschiedenen Abstufungen in eine EDBS-Benutzungsdatei definiert worden. Die Rückmigration als Beziehersekundärnachweis-Verfahren (BZSN-Verfahren) wird allerdings ausgeschlossen.

Die Rückmigration ist sowohl auf der Seite der VKV als auch bei den Nutzern mit einem hohen Aufwand bei der Organisation und in der Abwicklung verbunden. Generell sollte daher weitgehend auf die Rückmigration verzichtet werden. Konverter für ALKIS®-Daten werden von den Herstellern der gängigen Geoinformationssysteme (GIS) entwickelt, sodass die Rückmigration voraussichtlich nur eingeschränkt notwendig wird. Für erforderliche Rückmigration werden ggf. bilaterale Vereinbarungen mit der VKV getroffen.

Darüber hinaus wird der Zugang zu Geobasisdaten künftig verstärkt über webbasierte, standardisierte Geodienste ermöglicht, die schon heute von vielen GIS eingebunden werden können. Es ist vorgesehen, dass die Geobasisdaten mit Geodiensten stets aktuell genutzt werden können. Somit kann auf den Aufbau von Sekundärdatenbeständen verzichtet werden. Regelmäßige Datenlieferungen entfallen ebenfalls. Mit dem VKV-Mapservice besteht diese Möglichkeit schon heute für Rasterdaten der Topographischen Karten aller Maßstäbe bis zur Amtlichen Präsentationsgraphik im Maßstab 1:2500 und den Digitalen Orthophotos.

Wie werden die Punkte künftig nummeriert?

Durch die Umstellung des amtlichen Lagebezugssystems auf das Europäische Terrestrische Referenzsystem 1989 (ETRS89) in Verbindung mit der Universalen Transversalen Mercator (UTM)-Abbildung ändert sich die Punktnummerierung. Gleichzeitig mit der Migration nach AFIS® und ALKIS® wird das bisherige Punktzeichen durch die neue Punktkennung ersetzt.

Neben dem neuen Begriff der Punktkennung verändert sich mit der Umstellung auch der Sprachgebrauch im Hinblick auf die verschiedenen Punktarten:

  • Im Bereich des Landesbezugssystems wird von Lagefestpunkten (LFP) statt Trigonometrischen Punkten (TP), von Höhenfestpunkten (HFP) statt Nivellementpunkten (NivP) und von Schwerefestpunkten (SFP) statt Schwerepunkten (SP) gesprochen. Daneben werden weiterhin die Referenzstationspunkte (RSP) des Satellitenpositionierungsdienstes der deutschen Landesvermessung (SAPOS®) geführt. Als Festpunktart wird es zudem die Geodätischen Grundnetzpunkte (GGP) geben, die zurzeit bundesweit eingebracht werden. Auf den dreidimensionalen GGP wird der Lage-, Höhen- und Schwerebezug erstmalig in der Geschichte des deutschen Vermessungswesens integriert.
  • Bezogen auf ALKIS® besteht der Datenumfang aus den bereits bekannten Netzpunkten Aufnahmepunkt (AP) und Sicherungspunkt (SiP) sowie dem ebenso definierten sonstigen Vermessungspunkt. Der bisher genauso bezeichnete Objektpunkt Grenzpunkt (GP) wird ebenfalls im Nachweis geführt. Ein Gebäudepunkt (GbP) wird künftig als besonderer Gebäudepunkt bezeichnet. Topographische Punkte (TopP) sind in Niedersachsen kein Teil von ALKIS®. Sofern ein TopP Punkt eines Bauwerks mit besonderer topographischer Bedeutung ist, wird er als besonderer Bauwerkspunkt migriert. Alle weiteren TopP werden im Rahmen der Vorarbeiten zur Migration eliminiert.

Das bisherige Punktkennzeichen setzt sich aus dem Nummerierungsbezirk (NBZ), der Punktart und der Punktnummer zusammen (s. nachfolgende Tabelle). Dabei sind Abgrenzung und Darstellung des NBZ abhängig von der Punktart:

  • Für TP, SP und NivP wird der NBZ mit der Nummer der Topographischen Karte 1:25000 (TK25) bezeichnet, in deren Fläche der Punkt liegt.
  • Für AP, GP, GbP und TopP ist der NBZ die Fläche, die durch die 1-km-Gitterlinien des Gauß-Krüger-Koordinatensystems begrenzt wird. Der NBZ wird nach dem Rechts- und Hochwert des südwestlichen Gitterschnittpunkts benannt. Im Gebiet des Grenzmeridians bildet dieser die westliche bzw. östliche Begrenzung der NBZ.

Tabelle: Aufbau des bisherigen Punktkennzeichens

NBZ

Punkt-
art

Punktnummer

Stelle 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
TP, SP

Leerzeichen

Nummer der TK25

Punktgruppen-
nummer

Stations-
nummer

NivP

Leerzeichen

Nummer der TK25

Punktnummer

AP,
GP,
GbP,
TopP

Zahlenbenennung
des 100-km-Bereichs

Zahlenbenennung
des 1-km-Bereichs

Punktnummer

Streifen-
nummer
100 km
des
Rechts-
wertes
1000 km
des
Hoch-
wertes
100 km
des
Hoch-
wertes
10 km
des
Rechts-
wertes
1 km
des
Rechts-
wertes
10 km
des
Hoch-
wertes
1 km
des
Hoch-
wertes

Nach der AFIS®-/ALKIS®-Migration werden die Punkte objektartenübergreifend nummeriert, sodass sich die Punktkennung lediglich aus der Angabe des UTM-NBZ (9 Stellen) und der eigentlichen Punktnummer (5 Stellen) zusammensetzt. Die Punktart ist kein Teil der Punktkennung mehr.

In AFIS® ist der NBZ für LFP, HFP, SFP und GGP die Nummer der TK25, in deren Fläche der Punkt liegt. Die Trennung der Punktnummer in Punktgruppen- und Stationsnummer wird aufgegeben. Folglich können sich innerhalb des Blattes einer TK25 bei unterschiedlichen Punktarten gleiche Punktkennungen ergeben. Die Objektart ermöglicht dann die eindeutige Identifizierung. Hiervon abweichend setzt sich Punktkennung eines RSP aus der vierstelligen SAPOS®-Identifikationsnummer (SAPOS®-ID) und einer dreistelligen laufenden Nummer zusammen.

Tabelle: Punktkennung im AFIS®-Datenmodell

NBZ Punktnummer
LFP, HFP, SFP, GGP Nummer der TK25 (4 Stellen) Punktnummer ohne Untergliederung (5 Stellen)
RSP SAPOS®-ID (4 Stellen) Laufende Nummer (3 Stellen)

Neue ALKIS®-Objektpunkte werden künftig programmgesteuert auf der Basis durchgeführter Reservierungen nummeriert. Doppelnummerierungen in Bezug auf die bestehenden Punkte sind möglich. Um dies ohne die Umnummerierung aller vorhandenen Punkte zu vermeiden, wird der NBZ beibehalten und bei allen Punkten während der Migration ein "G" vorangestellt. Zugleich werden die Koordinaten aus dem Lagestatus 100 nach ETRS89/UTM transformiert. Im Fortführungsriss muss zur Unterscheidung ein "G" vor die Punktnummer geschrieben werden. Bei neu eingetragenen Punkten wird der UTM-NBZ eingetragen, der analog zum heutigen Gauß-Krüger-NBZ aufgebaut ist (s. folgende Tabelle).

Tabelle: Punktkennung im ALKIS®-Datenmodell

Zahlenbenennung des 100-km-Bereichs

Zahlenbenennung des 1-km-Bereichs

Migrierter Punkt "G" Streifen-
nummer
100 km
des Rechts-
wertes
1000 km
des Hoch-
wertes
100 km
des Hoch-
wertes
10 km
des Rechts-
wertes
1 km
des Rechts-
wertes
10 km
des Hoch-
wertes
1 km
des Hoch-
wertes
Punkt-
nummer (5 Stellen)
Neu eingetragener Punkt

Zonennummer
(2 Stellen)

100 km
des Ost-
wertes
1000 km
des Nord-
wertes
100 km
des Nord-
wertes
10 km
des Ost-
wertes
1 km
des Ost-
wertes
10 km
des Nord-
wertes
1 km
des Nord-
wertes
Punkt-
nummer (5 Stellen)


Das Amtliche Festpunktinformationssystem (AFIS®)

Bietet die Niedersächsische Vermessungs- und Katasterverwaltung eine Rückmigration für AFIS®-Daten an?

Nein. Die Rückmigration in die Einheitliche Datenbankschnittstelle (EDBS) für die im AFIS® geführten Daten des Landesbezugssystems ist ausgeschlossen.

Welche Ausgabeformate werden aus dem AFIS® bereitgestellt?

Die Präsentationsausgaben der AFIS®-Bestandsdaten sind von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) als Standardausgaben für alle Festpunktarten in Form von Einzelnachweisen und Punktlisten definiert worden. Es gibt:

• Punktliste Geodätische Grundnetzpunkte,
• Punktliste Lagefestpunkte,
• Punktliste Höhenfestpunkte,
• Punktliste Schwerefestpunkte,
• Punktliste Referenzstationspunkte,
• Einzelnachweis Geodätischer Grundnetzpunkt,
• Einzelnachweis Lagefestpunkt,
• Einzelnachweis Höhenfestpunkt,
• Einzelnachweis Schwerefestpunkt und
• Einzelnachweis Referenzstationspunkt.

Auf der Internetseite der AdV finden sich im Kapitel 6.2 (AFIS®-Signaturenkatalog) der Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens (GeoInfoDok) entsprechende Darstellungsbeispiele. Die Einzelnachweise und Punktlisten enthalten die aktuellen amtlichen Koordinaten von Festpunkten des amtlichen Landesbezugssystems. Die Einzelnachweise fassen zudem die bislang verfügbaren Festpunktbeschreibungen und Sammlungen der Daten zusammen. Somit werden in den Einzelnachweisen drei getrennt vorliegende Informationen kombiniert:

• Angaben aus AFIS®,
• Skizze der jeweiligen Festpunktbeschreibung und/oder Foto des Referenzstationspunktes,
• Übersicht aus der Digitalen Topographischen Karte 1:25 000.

Zur Erfüllung fach- und nutzerspezifischer Anforderungen (z. B. Wasserwirtschaft, Straßenbau) wird über den AdV-Standard hinaus in Niedersachsen als weitere landesspezifische Standardausgabe der bisher verfügbare Gesamtauszug mit allen Bestandsangaben (inkl. weiterer Koordinatensysteme und Koordinatenlösungen aus verschiedenen Epochen) eines Punktes bereitgestellt. Des Weiteren werden die folgenden AdV-Standardausgaben der Punktlisten um einige Attribute ergänzt:

• Punktliste Geodätischer Grundnetzpunkt: Ergänzung um den Schwerewert im aktuellen amtlichen Schweresystem (DHSN96),
• Punktliste Höhenfestpunkt: Ergänzung um Qualitätsangaben zur Punktstabilität, Höhengenauigkeitsstufe, Messjahr der Höhe und Hinweis auf weitere Höhen.

Ändert sich der bisherige Sprachgebrauch bezüglich der Festpunktarten?

Mit dem AFIS® wird ein neuer Sprachgebrauch eingeführt. Danach wird von Lagefestpunkten (LFP) statt Trigonometrischen Punkten, von Höhenfestpunkten (HFP) statt Nivellementpunkten und von Schwerefestpunkten (SFP) statt Schwerepunkten gesprochen. Daneben gibt es weiterhin die Referenzstationspunkte (RSP) des Satellitenpositionierungsdienstes der deutschen Landesvermessung (SAPOS®).

Alle genannten Punktarten werden in AFIS® als eigene Objektart modelliert. Die einzige Ausnahme bilden die zurzeit bundesweit eingebrachten Geodätischen Grundnetzpunkte (GGP). Auf diesen dreidimensionalen GGP werden der Lage-, Höhen- und Schwerebezug erstmalig in der Geschichte des deutschen Vermessungswesens integriert. In AFIS® werden sie jedoch als LFP geführt und dabei mit der Wertigkeit "Geodätischer Grundnetzpunkt" belegt. Generell stellen die GGP eine weitere Festpunktart des Landesbezugssystems dar.

Das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®)

Wie sieht der jetzige Zeitplan der Umstellung auf die Normbasierte Austauschschnittstelle (NAS) aus?

Ab 2009 ist geplant, AFIS®-ALKIS®-ATKIS® (AAA) in Niedersachsen einzuführen. Danach werden die Daten standardmäßig über die NAS abgegeben. Alle Nutzer werden, wie vereinbart, ein halbes Jahr vor der AAA-Einführung zu weiteren Informationsveranstaltungen eingeladen. Bis dahin können Informationen aus dem Internetauftritt der LGN und der Behörden für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) entnommen werden.

Ist ALKIS® bundeseinheitlich oder gibt es länderabhängige Spezialitäten? Gibt es eine geeignete Literaturstelle dazu?

Im Hinblick auf die Inhalte und die Strukturierung der Geobasisdaten sind für AFIS®, ALKIS® und ATKIS® bundesweit einheitliche Grunddatenbestände festgelegt. Der bundesweit einheitliche Grunddatenbestand für ALKIS® ist in der Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens (GeoInfoDok) definiert, siehe im Internetauftritt AdV-Online der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV).

Über den Grunddatenbestand hinaus gibt es länderspezifische Datenbestände. Der für Niedersachsen festgelegte Datenbestand ist auf Objektartenebene dem Dokument Geobasis Niedersachsen (Geobasis NI) zu entnehmen.

Wird die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesens (KOVerm) nach der Migration in das ALKIS® angepasst?

Durch das mit ALKIS® neu eingeführte Datenmodell wird eine Überarbeitung der Entgeltstruktur und damit der KOVerm notwendig. Informationen darüber werden rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

Wie lange werden Koordinaten noch im Lagestatus 100, d. h. in Gauß-Krüger-Koordinaten, abgegeben? Werden hier separate Kosten entstehen?

Eine Rückmigration von ALKIS®-Daten in das Format der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) wird nur in einem beschränkten Rahmen übergangsweise möglich sein. Wegen des hohen Aufwandes bei der Organisation und in der Abwicklung sollte auf die Rückmigration weitgehend verzichtet werden. Die heutige breite Verfügbarkeit von Konvertern für ALKIS®-Daten in Bezug auf die gängigen Geoinformationssysteme wird die Notwendigkeit der Rückmigration auch weiter einschränken.

Wie lange nach ALKIS®-Einführung eine ALK-Rückmigration möglich sein wird, ist noch nicht festgelegt. Über Kosten ist noch keine Entscheidung gefallen. Zu gegebener Zeit werden bilaterale Besprechungen und Vereinbarungen mit den jeweiligen Nutzern stattfinden.

Bietet die Niedersächsische Vermessungs- und Katasterverwaltung eine Rückmigration für ALKIS®-Daten an?

Ja, zeitlich begrenzt. Als Serviceangebot bietet die Niedersächsische Vermessungs- und Katasterverwaltung (VKV) nach der Einführung von ALKIS® eingeschränkt die Rückmigration der Daten in das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) und die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) an. Wie lange dies möglich sein wird, ist noch nicht festgelegt. Über Kosten ist ebenfalls noch keine Entscheidung gefallen. Zu gegebener Zeit werden bilaterale Besprechungen und Vereinbarungen mit den jeweiligen Nutzern stattfinden.

In Bezug auf das ALB besteht die Möglichkeit der Rückmigration in die Ausgabeformate Workdatei Liegenschaftsbuch Datengewinnung mit Entschlüsselungen (WLDGE), Workdatei Liegenschaftsbuch Datengewinnung Grundbuch (WLDGGB) und Workdatei Liegenschaftsbuch Datengewinnung (WLDG). Übergangsweise benötigen die Steuerverwaltung (WLDG) und die Grundbuchverwaltung (WLDGGB) die Rückmigration.

Für die ALK ist die Rückmigration in verschiedenen Abstufungen in eine EDBS-Benutzungsdatei definiert worden. Die Rückmigration als Beziehersekundärnachweis-Verfahren (BZSN-Verfahren) wird allerdings ausgeschlossen.

Die Rückmigration ist sowohl auf der Seite der VKV als auch bei den Nutzern mit einem hohen Aufwand bei der Organisation und in der Abwicklung verbunden. Generell sollte daher weitgehend auf die Rückmigration verzichtet werden. Konverter für ALKIS®-Daten werden von den Herstellern der gängigen Geoinformationssysteme (GIS) entwickelt, sodass die Rückmigration im Übrigen nur eingeschränkt notwendig wird. Für erforderliche Rückmigration werden ggf. bilaterale Vereinbarungen mit der VKV getroffen.

Darüber hinaus wird der Zugang zu Geobasisdaten künftig verstärkt über webbasierte, standardisierte Geodienste ermöglicht, die schon heute von vielen GIS eingebunden werden können. Auch für ALKIS® ist vorgesehen, dass die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters mit Geodiensten stets aktuell genutzt werden können. In dem Fall kann auf den Aufbau von Sekundärdatenbeständen verzichtet werden, und regelmäßige Datenlieferungen entfallen ebenfalls.

Habe ich ein Recht auf Rückmigration der ALKIS®-Daten?

Die Rückmigration der ALKIS®-Daten in das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) und die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) ist ausschließlich ein Serviceangebot der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung (VKV) und wird nach der Einführung von ALKIS® nur zeitlich begrenzt durchgeführt.

Die Rückmigration ist sowohl auf der Seite der VKV als auch bei den Nutzern mit einem hohen Aufwand bei der Organisation und in der Abwicklung verbunden. Generell sollte daher weitgehend auf die Rückmigration verzichtet werden. Konverter für ALKIS®-Daten werden von den Herstellern der gängigen Geoinformationssysteme (GIS) entwickelt, sodass die Rückmigration im Übrigen nur eingeschränkt notwendig wird. Für erforderliche Rückmigration werden ggf. bilaterale Vereinbarungen mit der VKV getroffen.

Welche Präsentationsausgaben werden aus ALKIS® bereitgestellt?

Aus dem ALKIS® werden landesspezifische Präsentationsausgaben bereitgestellt. Diese umfassen die Standardpräsentationen gemäß § 5 des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen (NVermG) sowie weitere, zur Führung des Liegenschaftskatasters fachlich notwendige Präsentationen.

Standardpräsentationen gemäß § 5 NVermG

Liegenschaftsbeschreibung Liegenschaftskarte
FlurstücksnachweisFlurstücksnachweis mit BodenschätzungFlurstücks- und EigentumsnachweisFlurstücks- und Eigentumsnachweis mit BodenschätzungGrundstücksnachweisBestandsnachweis Liegenschaftskarte 1:1000Liegenschaftskarte 1:2000Liegenschaftskarte 1:1000 mit BodenschätzungLiegenschaftskarte 1:2000 mit Bodenschätzung

Präsentationen

Präsentationen der Liegenschaften Sonstige Präsentationen
Liegenschaftsgrafik 1:xLiegenschaftsgrafik 1:x mit BodenschätzungLiegenschaftsgrafik 1:y mit "öffentlich-rechtlichen Festlegungen"

Maßstabszahl x ungleich 1000 oder 2000Maßstabszahl y gleich 500 bis 2000 (Skalierbereich)

Lageplanvorlage 1:yPunktlisteStatistik der Flächen der Tatsächlichen Nutzung (TN) GemarkungStatistik der Flächen der TN GemeindeStatistik der Flächen der TN Landkreis/RegionStatistik der Flächen der TN Land NiedersachsenFortführungsmitteilung an EigentümerFortführungsnachweis (interne Ausgabe)Liste der reservierten FlurstückskennzeichenListe der reservierten PunktkennungenListe der reservierten Flurstückskennzeichen und Punktkennungen

Muss oder sollte ich nach dem Bezugssystemwechsel und der ALKIS®-Migration neue Geobasisdaten erwerben?

Das mit der ALKIS®-Migration neu eingeführte Datenmodell erlaubt keine weitere Aktualisierung alter Datenbestände der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) und des Automatisierten Liegenschaftsbuchs (ALB). Um weiterhin das Verfahren Beziehersekundärnachweis (BZSN) zu ermöglichen, muss eine neue Erstausstattung mit ALKIS®-Daten erfolgen. Darauf folgende Aktualisierungen werden im Format der Normbasierten Austauschschnittstelle (NAS) über die Nutzerbezogene Bestandsdatenaktualisierung (NBA) durchgeführt.

Das Amtliche Topographisch-Kartographisches Informationssystem (ATKIS®)

Bietet die Niedersächsische Vermessungs- und Katasterverwaltung (VKV) eine Rückmigration für ATKIS®-Daten an?

Nein. Die Niedersächsische Vermessungs- und Katasterverwaltung schließt eine Rückmigration für ATKIS® aus.

Welche Produkte beinhaltet das ATKIS®?

Im Rahmen des ATKIS® werden diverse Erdoberflächenmodelle angeboten. Dies sind im Einzelnen:

• Digitale Landschaftsmodelle (DLM)

• Digitales Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM)
• Digitales Landschaftsmodell 50 (DLM50)
• Digitales Landschaftsmodell 250 (DLM250)
• Digitales Landschaftsmodell 1000 (DLM1000)

• Digitale Geländemodelle (DGM)

• Digitales Geländemodell 2 (DGM2)
• Digitales Geländemodell 5 (DGM5)
• Digitales Geländemodell 25 (DGM25)
• Digitales Geländemodell 50 (DGM50)
• Digitales Geländemodell Deutschland (DGM-D)
• Digitales Geländemodell 250 (DGM250)
• Digitales Geländemodell 1000 (DGM1000)

• Digitale Topographische Karten (DTK)

• Digitale Topographische Karte 1:10 000 (DTK10)
• Digitale Topographische Karte 1:25 000 (DTK25)
• Digitale Topographische Karte 1:50 000 (DTK50)
• Digitale Topographische Karte 1:100 000 (DTK100)
• Digitale Topographische Karte 1:250 000 (DTK250)
• Digitale Topographische Karte 1:1 000 000 (DTK1000)

• Digitale Orthophotos (DOP)

• Digitale Orthophotos Bodenauflösung 20 cm (DOP20)
• Digitale Orthophotos Bodenauflösung 40 cm (DOP40)

Wann werden die ATKIS®-Produkte auf das neue Lagebezugssystem umgestellt?

Die Migration der ATKIS®-Daten in das neue Datenmodell ist in Niedersachsen für 2009 geplant. Dabei wird das neue Lagebezugssystem, d. h. das Europäische Terrestrische Referenzsystem 1989 (ETRS89) in Verbindung mit der Universalen Transversalen Mercator (UTM)-Abbildung, zeitgleich eingeführt.

Für die Transformation, ausgehend von der Gauß-Krüger-Abbildung auf Basis des Deutschen Hauptdreiecksnetzes (DHDN), in die UTM-Abbildung auf Basis des ETRS89 stellt die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder (AdV) den neuen Ansatz Bundeseinheitliche Transformation für ATKIS® (BeTA2007) kostenlos zur Verfügung.

BeTA2007 basiert auf dem international verwendeten und als Open Source verfügbaren Ansatz National Transformation Version 2 (NTv2). Bei diesem Ansatz erfolgt der im Rahmen der Transformation notwendige Datumsübergang von DHDN nach ETRS89 mit Hilfe von Shiftwerten (Differenzen der geografischen Koordinaten zwischen DHDN und ETRS89), die in einem regelmäßigen Gitter (Gitterweite 6’x10’) für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland festgelegt wurden. Mit diesem Ansatz wird eine für die Transformation ausreichende Submetergenauigkeit über die Ländergrenzen hinweg erreicht.

Die AdV empfiehlt ihren Kunden, ihre auf ATKIS®-Daten basierenden Geofachdaten ebenfalls mit diesem Ansatz zu transformieren, um die vorhandenen Geometrieidentitäten zu erhalten. Unter AdV-Online befinden sich unter den Menüpunkten "Geotopographie" und "Transformation BeTA2007" allgemeine Informationen sowie die Navigation zu den Downloads auf der Seite des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG).

Das Europäische Terrestrische Referenzsystem (ETRS89) und die Universale Transversale Mercator (UTM)-Abbildung

Wie heißt das aktuelle amtliche Lagebezugssystem in Niedersachsen?

Das aktuelle amtliche Lagebezugssystem in Niedersachsen ist der Lagestatus 100 (LS100). Hierbei handelt es sich um Koordinaten im Deutschen Hauptdreiecksnetz (DHDN), die mit den Gauß-Krüger-Vorschriften abgebildet werden.

Für die Geobasisdaten werden zurzeit in Deutschland eine Vielzahl von unterschiedlichen amtlichen Abbildungs- und Lagebezugssystemen verwendet. Die nachfolgende Abbildung zeigt die Situation im Überblick (Stand: August 2007). Dabei bedeuten:

  • LS: Lagestatus,
  • GK: Gauß-Krüger,
  • ETRS89: Europäisches Terrestrisches Referenzsystem 1989,
  • UTM: Universal Transversal Mercator,
  • NW: Nordrhein-Westfalen,
  • HH: Hamburg,
  • MV: Mecklenburg-Vorpommern.

DE-Lagebezugssysteme

Warum wechselt Niedersachsen das amtliche Lagebezugssystem?

Geodaten haben sich als wesentliche Entscheidungsgrundlage für nahezu jegliches planerisches Handeln in Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft sowie des Bürgers etabliert. Durch den Aufbau einer einheitlichen Geodateninfrastruktur (GDI) in Europa, soll die Zusammenführung unterschiedlichster Geoinformationen aus verschiedenen Quellen ermöglicht werden, um damit die Bereitstellung der Geodaten für die Allgemeinheit zu sichern. Der mit einer GDI verbesserte Datenaustausch und Datenzugriff macht Geobasis- und Geofachdaten leichter zugänglich. GIS-Anwendungen können optimiert und somit Zeit und Geld eingespart werden. Durch Verschneidung verschiedener Geodaten erschließen oder verbessern sich Anwendungsbereiche.

Die wichtigste Grundlage für eine bundes- oder europaweite Geodateninfrastruktur ist ein einheitliches Lagebezugssystem in ganz Europa. Aus diesem Grund hat die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) die Einführung des ETRS89 mit der konformen UTM-Projektion beschlossen.

Wann erfolgt der Wechsel des amtlichen Lagebezugssystems in Niedersachsen?

Der Wechsel des Lagebezugssystems steht im zeitlichen Zusammenhang mit Migration der Geobasisdaten in das AFIS®-ALKIS®-ATKIS®-Datenmodell. Die Transformation erfolgt als Vorverarbeitungsschritt zur Migration. Neben der praktischen Umstellung muss das neue amtliche Bezugssystem der Lage durch einen Erlass offiziell eingeführt werden.

Welche Vorteile hat der Wechsel des amtlichen Lagebezugssystems für die Kunden der Geobasisdaten?

Für die Kunden der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung (VKV) beschränkt sich der Aufwand auf einen einzigen Systemwechsel. Dieser erfolgt zeitgleich mit der Einführung der neuen Informationssysteme für die Geobasisdaten der VKV: AFIS®, ALKIS® und ATKIS®. Da sukzessive alle Bundesländer das neue Bezugssystem einführen, entsteht eine bundesweite Einheitlichkeit. Diese ist die Basis für eine zukunftsfähige, europaweite Geodateninfrastruktur.

Durch die Verwendung des global definierten ETRS89 wird die Wirtschaftlichkeit von Messungen mit dem Globalen Navigationssatellitensystem (GNSS) verbessert. Genauer gesagt wird die direkte Positionierung und Navigation mit GPS, GLONASS sowie dem zukünftigen europäischen System Galileo möglich. SAPOS®-Messungen finden bereits im ETRS89 statt. Die SAPOS®-Korrekturdaten gestatten weiterhin hochgenaue Anwendungen.

Darüber hinaus ergibt sich als weitere Vereinfachung, dass die Geobasisdaten in Niedersachsen ausschließlich in der UTM-Zone 32 abgebildet werden.

Was ändert sich für die Kunden durch den Wechsel des Lagebezugssystems?

Nach Einführung des ETRS89 in Verbindung mit der UTM-Abbildung als neues amtliches Bezugssystem wird die ganze Landesfläche Niedersachsens in nur einem 6°-breiten Meridianstreifen, der UTM-Zone 32, abgebildet, statt wie bisher in drei verschiedenen Gauß-Krüger-Meridianstreifen.

Der Bezugssystemwechsel führt zu einer Verschiebung der Koordinatenwerte von Punkten um bis zu 140 m im Rechtswert und um bis zu 1950 m im Hochwert. Dies ist auf den Wechsel vom Bessel-Ellipsoid zum Ellipsoid des Geodätischen Referenzsystems 1980 (GRS80), den Übergang vom Deutschen Hauptdreiecksnetz (Zentralpunkt Rauenberg) zum ETRS89 und den Wechsel von der Gauß-Krüger- zur UTM-Abbildung zurückzuführen.

Gemäß den UTM-Projektionsvorschriften wird der Mittelmeridian verkürzt abgebildet. Daher ist auch bei Liegenschaftsvermessungen im kleinräumigen Bereich der Maßstabsfaktor 0,9996 zu berücksichtigen.

Wenn Fachdaten auf den Geobasisdaten gegründet werden, müssen diese für eine gemeinsame Darstellung gleichsam transformiert werden. Die Verwendung der amtlichen Transformationsansätze stellt sicher, dass geometrische Identitäten dabei erhalten bleiben.

Mit dem Globalen Navigationssatellitensystem (GNSS) können nach der Umstellung auf ETRS89 Positionen unmittelbar im amtlichen Bezugssystem gemessen werden. Die bislang notwendigen Koordinatentransformationen in das gegenwärtige amtliche Bezugssystem, den Lagestatus 100 (LS100), entfallen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass bei Abweichungen zwischen gemessenen und nachgewiesenen Koordinatenwerten weiterhin lokal optimierte Transformationsparameter bestimmt werden müssen. Dies ist insbesondere in Bodenbewegungsgebieten zu erwarten.

Was hat der Bezugssystemwechsel mit dem AFIS®-ALKIS®-ATKIS®-Projekt zu tun?

Der Bezugssystemwechsel erfolgt im Zusammenhang mit dem AFIS®-ALKIS®-ATKIS®-Projekt, ist aber eine davon unabhängige Aufgabe. Praktischerweise werden die Geobasisdaten des amtlichen Vermessungswesens zuerst in das zukünftige amtliche Bezugssystem transformiert und anschließend in das AFIS®-ALKIS®-ATKIS®-Datenmodell überführt. Diese faktisch zeitgleiche Umstellung der Geobasisdaten hat für alle Nutzer den Vorteil, dass die beiden unabhängigen Arbeitsschritte nach außen als ein einziger Systemwechsel in Erscheinung treten.

Was benötigt ein Kunde für den Bezugssystemwechsel?

Die Lagekoordinaten der umzustellenden Geodaten müssen zunächst im gegenwärtigen amtlichen Lagebezugssystem Lagestatus 100 (LS100) vorliegen. Zur Transformation dieser Koordinaten in das ETRS89 mit der UTM-Abbildung stellt die Niedersächsische Vermessungs- und Katasterverwaltung (VKV) ihre Transformationsansätze zur Verfügung. Somit können auf den Geobasisdaten gegründete Fachdaten gleichsam transformiert werden.

Die Transformation der Daten des Liegenschaftskatasters und des Landesbezugssystems erfolgt mit der Transformationssoftware GNTRANS_NI, in die das amtliche Transformationsmodell Niedersachsen eingebettet ist. GNTRANS_NI kann über eine grafische Benutzeroberfläche oder Konsolenanwendung eingesetzt werden. Mit Hilfe einer Schnittstelle zur Anwendungsprogrammierung besteht die Möglichkeit zur Einbindung in externe Software-Programme.

GNTRANS_NI mit dem Transformationsmodell Niedersachsen wird zum Zeitpunkt der Migration der Geobasisdaten in das ALKIS® zur Verfügung gestellt. Für die funktionelle Vorbereitung externer Software bietet die VKV zu Demonstrationszwecken die Programmierschnittstelle von GNTRANS_NI an.

Die VKV setzt die Bundeseinheitliche Transformation für ATKIS® (BeTA2007) der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) für die Umstellung der geotopografischen Daten ein. BeTA2007 basiert auf der international verbreiteten und als Open Source bereitgestellten Methode National Transformation Version 2 (NTv2). Transformationen in bekannten Geoinformationssystemen basieren ebenfalls auf dem NTv2-Format.

Die Transformationsmethode BeTA2007 erhalten Sie schon heute. Details finden sich dazu unter AdV-Online.

Was ist das amtliche Transformationsmodell Niedersachsen?

Das amtliche Transformationsmodell Niedersachsen beinhaltet die rechnerische Grundlage für die Transformation der Koordinaten im Deutschen Hauptdreiecksnetz (DHDN) in das ETRS89. Es ist ausschließlich innerhalb der niedersächsischen Landesgrenze definiert.

Das Transformationsmodell Niedersachsen wird in die Transformationssoftware GNTRANS_NI integriert.

Reicht eine 7-Parameter-Transformation für den Bezugssystemwechsel aus?

Nein. Ein einzelner Parametersatz für eine 7-Parameter-Transformation reicht in Niedersachsen im Allgemeinen nicht aus, um die historisch gewachsenen, klein- und großräumigen Verzerrungen im Landesbezugssystem mit einer Genauigkeit zu berücksichtigen, die für die Transformationsaufgaben des Liegenschaftskatasters und der Landesvermessung ausreicht.

Was unterscheidet die Gauß-Krüger-Abbildung von der UTM-Abbildung?

Sowohl die Gauß-Krüger- als auch die UTM-Abbildung sind konforme, d. h. winkeltreue Abbildungen mit einem transversal gelagerten Projektionszylinder. Während dieser bei der Gauß-Krüger-Abbildung am Mittelmeridian anliegt, ist er bei der UTM-Abbildung als Schnittzylinder ausgeprägt. Dabei ergeben sich zwei Durchdringungskreise in etwa 180 km Entfernung zum Mittelmeridian, die längentreu abgebildet werden. Der Mittelmeridian wird mit dem Verjüngungsfaktor 0,9996 projiziert. Neben diesen Durchdringungskreisen werden alle Strecken abhängig von der Entfernung zum Mittelmeridian verzerrt abgebildet. Die Längenverzerrung zwischen Realität und Abbildung beträgt am Mittelmeridian demnach -40 cm/km und am Rand bis zu 15 cm/km.

Die UTM-Abbildung wird auf beiden Seiten des Mittelmeridians auf je 3° (6°-Streifensystem) und auf 80° nördliche bzw. südliche Breite begrenzt.

Die UTM-Koordinaten werden mit East (E) und North (N) bezeichnet. Der Nordwert ergibt sich als Abstand vom Äquator in Metern. Der Ostwert ermittelt sich aus dem Abstand zum Mittelmeridian plus der Additionskonstanten von 500.000 m (zur Vermeidung negativer Werte) sowie einer zweistelligen Kennung für den abgebildeten Streifen, Zone genannt. Die Zonen werden entgegen dem Uhrzeigersinn gezählt, beginnend bei eins für den Abbildungsstreifen mit dem Mittelmeridian 177° westlicher Länge.

Die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale gibt die folgende Tabelle im Überblick wieder:

Gauss-Krüger_Abbildung

Gauß-Krüger-Abbildung / Bessel-Ellipsoid

UTM-Abbildung

UTM-Abbildung / GRS80-Ellipsoid

Ausdehnung der Abbildungssysteme 3°-Meridianstreifensystem 6°-Zonensystem
Max. Längenverzerrung am Rand 1,00012 (12 cm/km) 1,00015 (15 cm/km)
Längenverzerrung des Mittelmeridians 1 (0 cm/km) 0,9996 (-40 cm/km)
Abbildungseigenschaften längentreue Abbildung des Hauptmeridians 2 längentreue Parameterlinien, verkürzte Abbildung des Mittelmeridians
Bezeichnung der Koordinaten Rechtswert und Hochwert Ostwert (Easting) und Nordwert (Northing)
Einheit der Koordinaten Meter Meter
Versetzung des Mittelmeridians 500.000 m 500.000 m

Ich bin überregionaler Kunde (z. B. Energieversorger, Straßen- und Schienenverkehr). Wie gehe ich mit meinen Fachdaten um, die über die Landesgrenze Niedersachsens hinausgehen?

Die Beantwortung dieser Frage ist von der Art der Geobasisdaten abhängig, auf denen Ihre Fachdaten gegründet sind. Folgende Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Die Datengrundlage ist die Amtliche Liegenschaftskarte (ALK).

    Alle Bundesländer nutzen unterschiedliche Transformationsansätze, um die Daten des Liegenschaftskatasters und des Raumbezugs in das ETRS89 zu überführen. Dabei ist zu bedenken, dass nicht alle Länder gleichzeitig umstellen.

    Um den Übergang an der Ländergrenze zu erleichtern, bezieht die amtliche Transformationssoftware GNTRANS_NI einen 1 km breiten Streifen um Niedersachsen in das Transformationsmodell ein. Identische Punkte in diesem Streifen ermöglichen es überregionalen Anwendern, mittels lokaler Anpassungen den Anschluss an die Punktkoordinaten zu realisieren, die mit dem jeweiligen Transformationsmodell des Nachbarbundeslandes berechnet worden sind. In Abhängigkeit vom Einführungszeitpunkt von AFIS®-ALKIS®-ATKIS® im Nachbarbundesland steht jedoch ein Transformationsmodell eventuell erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Landesvermessungsamt.
  2. Die Datengrundlage sind die Inhalte des ATKIS®.

    Die geotopografischen Daten des amtlichen Vermessungswesens werden in Deutschland mit der Bundeseinheitlichen Transformation für ATKIS® (BeTA2007) transformiert. Diese Methode zeichnet sich dadurch aus, dass die harmonisierten Ländergrenzen bei der Umstellung eindeutig erhalten bleiben. Sie können Ihre Fachdaten mit BeTA2007 ohne weitere Anpassungen außerhalb der Landesgrenze in das neue Bezugssystem überführen.

Warum wird das Transformationsmodell einen Kilometer hinter der Landesgrenze abgeschnitten?

Die Transformationssoftware GNTRANS_NI ist auf die Überführung der Daten des Landesbezugssystems und des Liegenschaftskatasters zugeschnitten und basiert auf niedersächsischen Stützpunkten. Da das Vermessungswesen in Deutschland Sache der Bundesländer ist, besteht keine Zuständigkeit über die Landesgrenze hinaus. Um dennoch den Übergang zu Nachbarländern zu vereinfachen, wird ein 1 km breiter Streifen entlang der Landesgrenze eingeführt.

Kann ich neue Fachdaten bereits vor der Einführung im neuen Bezugssystem erfassen?

Beim Einsatz des Satellitenpositionierungsdienstes der deutschen Landesvermessung (SAPOS®) erfassen Sie die Koordinaten von Objekten bereits im ETRS89. In Verbindung mit der UTM-Abbildung entspricht dies dem späteren amtlichen Bezugssystem.

Was bedeutet der Bezugssystemwechsel für den Erwerb bzw. die laufende Aktualisierung meiner Geobasisdaten?

Nach dem Wechsel des Lagebezugssystems in das ETRS89 in Verbindung mit der UTM-Abbildung wird die Niedersächsische Vermessungs- und Katasterverwaltung (VKV) die Geobasisdaten grundsätzlich nur in diesem System abgegeben.

In Niedersachsen erfolgt die notwendige Transformation im Zuge der Vorverarbeitung zur Migration in die neuen Informationssysteme der VKV zur Führung der Geobasisdaten. Eine optionale Rückmigration inkl. der Rücktransformation in den Lagestatus 100 (LS100) soll die Umstellung bezogen auf das ALKIS® für einen beschränkten Übergangszeitraum erleichtern. Für die Geobasisdaten des AFIS® und des ATKIS® schließt die VKV eine Rückmigration aus. Daher wird es für die Daten des Landesbezugssystems und der Geotopografie auch keine Rücktransformation geben.

Zu einem rechtzeitig bekannt gegebenen Zeitpunkt vor der Migration wird die Aktualisierung für die Teilnehmer am Beziehersekundärnachweis-Verfahren (BZSN-Verfahren) ausgesetzt. Danach erfolgt eine Neuausstattung mit den Geobasisdaten, bezogen auf ETRS89/UTM, über die Nutzerbezogene Bestandsdatenaktualisierung (NBA).

Werden durch den Bezugssystemwechsel die Geobasisdaten genauer, zuverlässiger, vollständiger, aktueller?

Nein. Selbstverständlich hat die LGN aber dafür gesorgt, dass die hohe Qualität der Geobasisdaten beim Wechsel des Lagebezugssystems erhalten bleibt. So hat die LGN durch umfangreiche SAPOS®-Messungen im amtlichen Festpunktfeld gemeinsam mit den Katasterämtern im Vorfeld sichergestellt, dass Stützpunkte für die Transformation aktuell, flächendeckend sowie mit hoher Genauigkeit und Homogenität vorliegen.

Die Vorteile des neuen Bezugssystems ergeben sich zum Beispiel durch

  • die Möglichkeit der direkten Georeferenzierung mit dem Globalen Satellitennavigationssystem (GNSS) und
  • die europaweite Einheitlichkeit des Abbildungs- und Raumbezugssystems als Basis der europäischen Geodateninfrastruktur.

Wird die Zonennummer ("32") bei der Lieferung von Geobasisdaten Bestandteil des Ostwertes der Koordinate sein?

Die Abgabe der Geobasisdaten erfolgt künftig auf der Basis der Standards der International Organization for Standardization (ISO). Diese sehen vor, dass das Lagebezugssystem über einen Code nach Vorgabe der European Petrol Survey Group (EPSG) eindeutig identifizierbar ist.

Niedersachsen wird vollständig in der UTM-Zone 32 abgebildet. Somit lautet der EPSG-Code 25832. Demgemäß wird der Ostwert ohne vorangestellte Zonenangabe und ohne den Zuschlag von 500 km zum Wert des Mittelmeridians dargestellt.

Bei GPS-Messungen erhalte ich Koordinaten im Bezug auf das WGS84-Ellipsoid. Das Transformationsmodell GNTRANS_NI transformiert dagegen vom Bessel-Ellipsoid auf das GRS80-Ellipsoid. Wie unterscheiden sich diese beiden Systeme?

Beim Vergleich der GRS80-Parameter mit den WGS84-Parametern ergeben sich im Raum Niedersachsen Differenzen von 0,0001 m. Aufgrund dieser geringen Abweichungen können die Ellipsoide als praktisch gleich angesehen werden.

Muss ich mich an das amtliche Landesbezugssystem anschließen?

Das Niedersächsische Gesetz über das amtliche Vermessungswesen (NVermG) vom 12.12.2002 bestimmt:

  • §1 (1): "Das Land als Träger des amtlichen Vermessungswesens hält ein Landesbezugssystem vor ..."
  • §1 (3): " ... Behörden und andere Stellen des Landes haben eigene raumbezogene Informationen auf das Landesbezugssystem zu gründen."

Das amtliche Landesbezugssystem der Lage, gegenwärtig als Lagestatus 100 (LS100) bezeichnet, und dessen Überführung in das neue Bezugssystem (ETRS89/UTM) wird durch das Fachressort im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport festgelegt. Unabhängig von der Realisierung des Bezugssystems müssen sich also Behörden und andere Stellen des Landes an das Landesbezugssystem anschließen d. h. auch zu ETRS89/UTM wechseln. Private Einrichtungen sind dagegen nicht verpflichtet, ihre Daten im ETRS89/UTM zu führen. Um allerdings weiterhin eigene Fachdaten mit den amtlichen Geobasisdaten bestmöglich zu kombinieren, ist der Bezugssystemwechsel auch für diese Fachdaten zu empfehlen.

Wie wirkt sich die UTM-Abbildung auf Flächenangaben im Liegenschaftskataster aus?

Da die im Liegenschaftskataster geführte amtliche Fläche immer auf die mittlere Geländehöhe des Vermessungsgebietes reduziert ist, bleiben alle im Liegenschaftsbuch angegebenen Flächen des Liegenschaftskatasters auch nach dem Bezugssystemwechsel unverändert.

Wo finde ich Informationen zum neuen Bezugssystem?

Das ETRS89 wird in Verbindung mit der UTM-Abbildung das neue amtliche Lagebezugssystem in Niedersachsen. Informationen finden Sie insbesondere in den Nachrichten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung (NaVKV), Heft 1 und 2/2007 zur Einführung von AFIS®-ALKIS®-ATKIS® und ETRS89/UTM in Niedersachsen. Sie können dieses Heft unter dem Menüpunkt zum AAA-Projekt herunterladen.

Darüber hinaus werden das ETRS89 und die UTM-Abbildung in der Fachliteratur eingehend beschrieben, z. B.:

  • G. Seeber (2004): Satellite Geodesy, Walter de Gruyter, Berlin;
  • W. Torge (2003): Geodäsie, Walter de Gruyter, Berlin;
  • G. Hake, D. Grünreich, L. Meng (2002): Kartographie, Walter de Gruyter, Berlin;
  • E. Wieser (2005): ALKIS im E-Government, Zeitschrift für Vermessungswesen, Heft 2/2005, Wißner-Verlag, Augsburg;
  • M. Seifert (2995): Das AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschema als Komponente einer Geodateninfrastruktur, Zeitschrift für Vermessungswesen, Heft 2/2005, Wißner-Verlag, Augsburg;
  • D. Lelgemann, M. Noak (2003): Transformation des Deutschen Hauptdreiecksnetzes DHDN in das Europäische Terrestrische Referenzsystem ETRS89, Zeitschrift für Vermessungswesen, Heft 6/2003, Wißner-Verlag, Augsburg.

Die Transformationssoftware GNTRANS_NI

Wann steht die Software GNTRANS_NI zur Verfügung?

Das Transformationsprogramm GNTRANS_NI wird präsentiert als "GNTRANS_NI EXEC" (Konsolenanwendung und grafische Benutzeroberfläche) oder als "GNTRANS_NI API" (Schnittstelle zur Anwendungsprogrammierung). GNTRANS_NI wird zum Zeitpunkt der Migration der Geobasisdaten in das neue AAA-Datenmodell veröffentlicht und auf der Internetseite der LGN unter dem Menüpunkt "Service" kostenlos zum Download zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung wird mit einer internetbasierten Kundenregistrierung verbunden sein. Über den Zeitpunkt der Veröffentlichung werden Sie rechtzeitig informiert.

Um Ihnen beispielhaft die funktionelle Einbindung in Ihre Programme zu ermöglichen, bietet die LGN die GNTRANS_NI Demo_API an. Über das Verfahren zum Download der Demo-Version wenden Sie sich bitte an die Service- und Beratungsstelle. Die Demo-Version enthält eine Dokumentation sowie ein Programmierbeispiel.

Wo bekomme ich die Transformationssoftware GNTRANS_NI?

Die Transformationssoftware GNTRANS_NI mit dem amtlichen Transformationsmodell Niedersachsen für den Bezugssystemwechsel wird mit Beginn der Migration in das ALKIS® auf den Internetseiten der LGN kostenfrei zum Herunterladen angeboten. Alternativ kann die Transformationssoftware auf CD angefordert werden, wofür eine Versandpauschale in Höhe von 15 Euro zu zahlen ist.

Was ist GNTRANS_NI? Und was ist demgegenüber BeTA2007?

GNTRANS_NI ist die Software, die in Niedersachsen zur Transformation der Daten des Liegenschaftskatasters und des Lagebezugssystems eingesetzt wird. Möglich ist hiermit die Transformation zwischen dem Lagestatus 100 (LS100), d. h. Gauß-Krüger-Koordinaten im Deutschen Hauptdreiecksnetz, und dem ETRS89 in Verbindung mit der UTM-Abbildung.

Zwei Varianten von GNTRANS_NI werden angeboten:

  • GNTRANS_NI EXEC kann als grafische Benutzeroberfläche (Graphical User Interface, GUI) oder über die Kommandozeile (Command Line Interface, CLI) genutzt werden,
  • GNTRANS_NI API ermöglicht als funktionsorientierte Schnittstelle zur Anwendungsprogrammierung (Application Programming Interface, API) in Form einer Programmbibliothek (Dynamic Link Library, DLL) die Einbindung in eigene Entwicklungen.

BeTA2007 ist die Bundeseinheitliche Transformation für ATKIS®, die auf dem international verbreiteten und als Open Source bereitgestellten Format National Transformation Version 2 (NTv2) beruht. Es handelt sich um die Transformationsmethode für die amtlichen geotopografischen Daten.

Was kostet GNTRANS_NI?

Die Transformationssoftware GNTRANS_NI wird kostenfrei im Internet zur Verfügung gestellt. Es wird lediglich eine Nutzerregistrierung durchgeführt. Bei der Abgabe auf einem Datenträger wird eine Versandpauschale in Höhe von 15 Euro erhoben.

Stellt die LGN eine Demoversion von GNTRANS_NI zur Verfügung?

Von der Transformationssoftware GNTRANS_NI wird die GNTRANS_NI Demo-API auf den Internetseiten der LGN angeboten. Diese Schnittstelle zur Anwendungsprogrammierung (Application Programming Interface, API) richtet sich speziell an Softwareentwickler, die GNTRANS_NI in ihre eigenen Produkte einbinden wollen. Die Demo-API beinhaltet die vollständige Funktionalität, erzeugt in der Anwendung jedoch qualitativ (geometrisch) ausdrücklich keine migrationsfähigen Daten.

Wo kann GNTRANS_NI heruntergeladen werden?

Bereitstehende Versionen von GNTRANS_NI werden auf der Homepage der LGN unter dem Menüpunkt "Service" beschrieben und können dort heruntergeladen werden.

Welche Datenformate werden von der Transformationssoftware GNTRANS_NI unterstützt?

GNTRANS_NI verarbeitet einfache ASCII-Dateien mit Punktlisten, bestehend aus Punktnummer, Rechtswert (bzw. Ostwert), Hochwert (bzw. Nordwert) und ggf. Höhe. Datenformate wie das Drawing Interchange Format (DXF), Shapefile usw. werden nicht unterstützt.

Auf eine Realisierung von Schnittstellen zu verschiedenen Datenformaten wurde bei GNTRANS_NI verzichtet. Die Anzahl verschiedener Datenformate ist zu groß, um eine kostengünstige Integration durch die LGN zu ermöglichen. Bei der Entwicklung der landesweiten Transformationssoftware GNTRANS_NI wurde hingegen besonderes Augenmerk auf die Erfüllung folgender Anforderungen gelegt:

  • stetige, nachbarschaftstreue, eindeutige und genaue Transformation,
  • benutzerfreundliche, integrierbare und rechenstarke Software,
  • eine landesweite Lösung,
  • kostenfreie Abgabe.

Warum wird vor dem Herunterladen von GNTRANS_NI eine Registrierung durchgeführt?

Die Niedersächsische Vermessungs- und Katasterverwaltung (VKV) möchte ihre Kunden bei der Umstellung des Bezugssystems unterstützen. Als Ansprechpartner steht die Service- und Beratungsstelle für AAA/ETRS89/UTM bei der LGN zur Verfügung.

Im Hinblick auf GNTRANS_NI muss jeder Nutzer eigenverantwortlich sicherstellen, stets die aktuellste Version einzusetzen. Sollte es zu einem späteren Zeitpunkt notwendig werden, die Nutzer über aktuelle Entwicklungen zum Bezugssystemwechsel oder zur Transformationssoftware zu informieren, benötigt die LGN deren Adressen.

Neben den Nutzerdaten werden über einen Fragebogen weitere Angaben zum Einsatz von GNTRANS_NI erbeten. Dies ermöglicht der Service- und Beratungsstelle die Optimierung ihrer Beratungsleistungen.

Welche Daten werden bei der Kundenregistrierung abgefragt, was passiert mit diesen Daten?

Bei der Kundenregistrierung werden nur die notwendigen Daten wie zum Beispiel der Name, die Firma, die Anschrift sowie die E-Mail-Adresse abgefragt. Die Angabe der korrekten E-Mail-Adresse ist die Voraussetzung für das Versenden des Download-Links, über den die GNTRANS_NI-Version heruntergeladen werden kann.

Für die Verarbeitung der eingegebenen personenbezogenen Daten gelten die Bestimmungen des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes. Demnach muss der Nutzer für die Verarbeitung sein Einverständnis erklären. Die Daten werden durch die LGN nicht weitergegeben.

Die Einwilligung ist für das Herunterladen der Software nicht notwendig. Jeder Nutzer muss allerdings eigenverantwortlich sicherstellen, stets die aktuellste Software-Version einzusetzen. Bei vorhandener Einwilligung wird die LGN immer über neue Versionen oder Updates von GNTRANS_NI sowie allgemein über die Umstellung des Lagebezugssystems informieren.

Im Nachhinein kann die Einwilligung auch einfach per E-Mail an vertrieb@lgn.niedersachsen.de widerrufen werden.

Stellt die LGN Testdaten zur Verfügung, damit ich meine eigene Transformationssoftware prüfen kann?

Für den landesweit einheitlichen, stetigen, in Hin- und Rücktransformation eindeutigen und genauen Bezugssystemwechsel wird die Transformationssoftware GNTRANS_NI mit dem integrierten Transformationsmodell Niedersachsen bereitgestellt. Eine eigene Transformationssoftware kann nur dann mit vergleichbarer Qualität hergestellt werden, wenn diese auf den gleichen Stützpunktinformationen des Landesbezugssystems beruht wie das Transformationsmodell Niedersachsen. Die Stützpunktdateien werden von der LGN grundsätzlich nicht zur Verfügung gestellt. Aus dem amtlichen Transformationsmodell abgeleitete Gittermodelle können ausnahmsweise erstellt werden. Die LGN behält sich vor, eine Konformitätsbescheinigung auszustellen.

Entspricht das Format der von GNTRANS_NI verarbeiteten Koordinaten dem Standard der European Petrol Survey Group (EPSG)?

Im Umfeld von Standardisierungsorganisationen wie dem Open Geospatial Consortium (OGC) oder der International Organization for Standardization (ISO) erfolgt die Benennung der Koordinatensysteme unter anderem auf der Basis der Klassifikation geodätischer Bezugssysteme durch die EPSG. Die EPSG hat eine Access-Datenbank veröffentlicht, in der verschiedene, international genutzte geodätische Referenzsysteme sowie Transformationen katalogisiert sind. EPSG ist seit dem Jahr 2005 in der International Association of Oil & Gas Producers (OGP) aufgegangen. Die Fortschreibung und Veröffentlichung der Datenbank obliegt nun dem Surveying and Positioning Committee der OGP.

Da Niedersachsen vollständig in der UTM-Zone 32 liegt, entspricht das neue Lagebezugssystem ETRS89/UTM dem EPSG-Code 25832.

Gemäß dem EPSG-Code wird der Ostwert ohne die führende Zonenangabe ("32") und den Zuschlag von 500 km zum Wert des Mittelmeridians geführt. GNTRANS_NI kann den Ostwert jedoch nur dann verarbeiten, wenn diese Koordinate sowohl den Zuschlagswert als auch die Zonenangabe beinhaltet. Bezüglich des Nordwertes bestehen derartige Unterschiede nicht. Er gibt in jedem Fall den Abstand zum Äquator in Metern an.

Ist eine Rücktransformation in den Lagestatus 100 (LS100) mit GNTRANS_NI möglich?

Ja, der Nutzer kann Lagekoordinaten zwischen dem ETRS89 in Verbindung mit der UTM-Abbildung und dem LS100 jede Richtung transformieren.

Ich habe einen Datensatz, bestehend aus Punktnummer, Lage und Höhe. Wie sieht der Ausgabedatensatz nach der Transformation mit GNTRANS_NI aus?

GNTRANS_NI ermöglicht lediglich eine Lagetransformation. Die rechentechnisch benötigte Höhenkomponente wird immer aus einem integrierten digitalen Geländemodell (DGM) abgeleitet. Es ist daher nicht notwendig, Datensätze mit einer Höhenangabe zu besitzen.

Sind gemessene Höhen in der Eingabedatei vorhanden, werden an Ihrer Stelle die Höhen aus dem DGM bei der Transformation verwendet. Im Ausgabedatensatz wird jedoch wieder die ursprünglich eingegebene Höhenkomponente aufgeführt. Sofern keine Höhenangabe im Eingangsdatensatz vorhanden ist, wird intern die DGM-Höhe verwendet. Diese wird jedoch nicht ausgegeben.

Gibt es die Möglichkeit, Koordinaten online zu transformieren?

Zurzeit steht für den Bezugssystemwechsel kein Online-Transformationsdienst zur Verfügung, der die Transformation auf der Basis des amtlichen Transformationsmodells Niedersachsen ermöglicht.

Ergänzungen nach der Freigabe des Transformationsmodells Niedersachsen

Welche Softwarehersteller bzw. Referenzkunden setzen bereits erfolgreich GNTRANS_NI ein?

Referenzlisten von Kunden bzw. Softwareherstellern können an dieser Stelle nicht veröffentlicht werden. Bitte wenden Sie sich an die Service- und Beratungsstelle (E-Mail: sub@lgn.niedersachsen.de, Tel.: 0511 64609-500).

Wie funktioniert das Transformationsmodell Niedersachsen?

Das Transformationsmodell Niedersachsen enthält für jeden Punkt innerhalb der Landesfläche Transformationsparameter, die optimal die lokale Nachbarschaft berücksichtigen. Dies gelingt aufgrund eines dreistufigen Berechnungsverfahrens. Zunächst werden die nach einer 7-Parameter-Transformation verbleibenden Restklaffungen an über 20.000 Stützpunkten im aktuellen amtlichen und im zukünftigen Bezugssystem bestimmt. Im Anschluss werden die Restklaffungen durch ausgleichende Flächensplines modelliert (funktionale Modellierung). Die daraufhin verbleibenden Restklaffungen werden entfernungsabhängig mittels stochastischer Prädiktion unter Beachtung vorhandener Diskontinuitäten abschließend verteilt (stochastische Modellierung).

Durch die große Anzahl an landesweit flächendeckend verteilten Stützpunkten wird mit dem Transformationsmodell Niedersachsen eine Transformationsgenauigkeit erreicht, die besser als 2 cm ist.

Gibt es alternative Transformationslösungen zu der Software GNTRANS_NI mit dem Transformationsmodell Niedersachsen?

Die Software GNTRANS_NI mit dem Transformationsmodell Niedersachsen ist die einzige amtliche Lösung für die Umstellung der Datenbestände des Liegenschaftskatasters und Landesbezugssystems in Niedersachsen.

Die LGN veröffentlicht die vollständigen Stützpunktinformationen des Transformationsmodells Niedersachsen nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Gittermodelle abzuleiten. Die LGN behält sich für derartige Modelle vor, eine Konformitätsbescheinigung auszustellen. Dieses stellt für die Nutzer eine wichtige Orientierungshilfe dar.

Die Bundeseinheitliche Transformation für ATKIS® (BeTA2007) des Arbeitskreises Geotopographie der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) ist daneben der amtliche Transformationsansatz für die Daten des Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystems (ATKIS®).

Darüber hinaus existieren zahlreiche Transformationsmodelle für andere Zielsetzungen, andere Gebiete und geringere Genauigkeitsanforderungen. Dazu gehören das bundesweite, gitterbasierte Modell der Zentralen Stelle SAPOS® und die vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) veröffentlichten 7-Parametersätze für großräumige Transformationsaufgaben.

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