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Bedingungen für die Verwendung von Angaben und Präsentationen des amtlichen Vermessungswesens
(Verwendungs- und Geschäftsbedingungen)
Angaben und Präsentationen des amtlichen Vermessungswesens, im Folgenden Daten genannt, sind geschützt durch das Niedersächsische Gesetz über das amtliche Vermessungswesen (NVermG) sowie durch das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) in der jeweils gültigen Fassung. Personenbezogene Daten sind durch das Niedersächsische Datenschutzgesetz (NDSG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in der jeweils gültigen Fassung geschützt. Die Nutzerdaten werden in Übereinstimmung mit dem NDSG verarbeitet. Voraussetzung für jede Form der Verwendung der Daten ist ihr rechtmäßiger Besitz durch den Nutzer. Für die Verwendung der Daten gelten diese Verwendungsbedingungen.
1 Interne Verwendung der Daten
1.1 Der Nutzer ist berechtigt, die bereit gestellten Daten auf einer vereinbarten Anzahl von DV-Arbeitsplätzen intern zu verwenden. Nicht zum internen Bereich gehören verbundene Unternehmen, Lizenznehmer und nachgeordnete Stellen des Nutzers. Bei niedersächsischen Landesbehörden (auch Hochschulen) sowie bei Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreisen gilt das Recht zur Verwendung im internen Bereich nur für die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben des eigenen oder des übertragenen Wirkungskreises. Diese Regelung gilt auch für andere Nutzer, denen durch Rechtsvorschrift öffentliche Aufgaben übertragen worden sind.
1.2 "Verwenden" ist jedes dauerhafte oder vorübergehende Laden, Anzeigen, Übertragen oder Speichern der Daten zum Zwecke der Verarbeitung einschließlich der Umarbeitung (z. B. Generalisierung, thematische Erweiterung oder Gestaltung). In allen anderen Fällen erfordert die Verwendung der Daten die schriftliche Zustimmung der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung (VKV). Der Nutzer ist ohne Erlaubnis nicht berechtigt, die hier genannten Rechte auf Dritte zu übertragen oder Dritten entsprechende Verwendungsrechte einzuräumen, oder die Daten außer zur Bearbeitung durch einen Auftragnehmer (siehe Nr. 4) an Dritte weiterzugeben.
2 Externe Verwendung der Daten
Die öffentliche Wiedergabe von Geobasisdaten ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Jeder Nutzer darf die Daten auf Ausstellungen und dergleichen, an denen er als Aussteller teilnimmt, präsentieren. Kommunale Körperschaften dürfen Daten untrennbar verknüpft mit eigenen thematischen Eintragungen präsentieren; dabei müssen die thematischen Eintragungen die Geobasisdaten derart überlagern, dass eine eigenständige Verwendung der Geobasisdaten nicht möglich ist. Diese Genehmigungen gelten nicht für personenbezogene Daten. Bei Verwendung von Präsentationen der Liegenschaftskarte sind die Flurstücksnummern und die Darstellung der Grenzmarken auszublenden.
2.1 Vervielfältigung und Verbreitung analoger Darstellungen
Aus den Daten abgeleitete analoge, mit thematischen Informationen des Nutzers versehene Darstellungen, dürfen bis zu einer Auflagenhöhe von max. 100 Exemplaren pro thematischer Anwendung für nicht wirtschaftliche Zwecke veröffentlicht werden (kostenlos oder gegen eine Schutzgebühr), wobei dem Nutzer die Beweislast für das Vorliegen und Einhalten der vorgenannten Voraussetzungen obliegt. Dies gilt nicht für personenbezogene Daten. Von jeder Veröffentlichung ist der VKV auf Anforderung ein Belegexemplar kostenfrei zu übersenden.
2.2 Öffentliche Wiedergabe im Internet
Für vorgesehene Präsentationen auf unentgeltlich zugänglichen Internetseiten (Websites) bis zu einem Gesamtumfang von 1024 x 768 Pixeln gilt die Genehmigung mit dem rechtmäßigen Erwerb der Daten als erteilt. Dies gilt nicht für personenbezogene Daten. Web-Mapping-Dienste oder diesen ähnliche Darstellungen sind von dieser Genehmigung ausgenommen.
2.3 Zustimmungs- und gebührenpflichtige Vewendung
Jede wirtschaftliche oder sonstige über den Umfang der zustimmungsfreien öffentlichen Wiedergabe der Daten hinausgehende Verwendung bedarf der schriftlichen Zustimmung der VKV und ist gebührenpflichtig. In begründeten Einzelfällen kann die VKV die grundsätzlich zustimmungsfreie öffentliche Wiedergabe untersagen.
3. Schutz gegen widerrechtliche Verwendung der Daten
3.1. Der Nutzer verpflichtet sich, Veröffentlichungen mit dem Quellenvermerk und dem Logo zu versehen: "Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung,
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